Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB � 1438 Haftung des Gesamtguts

BGB � 1438 Haftung des Gesamtguts

[ Auszug: (1) Das Gesamtgut haftet f�r eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgesch�ft, das w�hrend der G�tergemeinschaft vorgenommen wird, nur dann, wenn der Ehegatte, d ... ]